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Unsere Leistungen

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) hat zur Aufgabe

  • Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen

  • Die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern

Medizinische Leistungen, die der Arzt nicht selbst ausführt, sondern an einen ambulanten Pflegedienst delegiert, gehören zur Behandlungspflege. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt, sofern der Vertragsarzt derartiges verordnet. Die Leistungen der Pflegekasse bleiben daneben in voller Höhe erhalten.

Alle krankenpflegerischen Leistungen werden von ausgebildeten Fachpersonal durchgeführt.

Zu den Hilfeleistungen zählen:

  • Grundpflege nach § 37 SGB V

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Anlegen von Verbänden

  • Verbandwechsel, auch von Kompressionsverbänden

  • Tropfen, Salben bzw. Spülung für Augen bzw. Ohren

  • Blutdruckkontrolle / Aufziehen von Insulin

  • Versorgung von Stomapatienten

  • Legen und Wechseln einer Magensonde

  • Arzneimittelgabe / Medikamente stellen

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Installation / Spülung mittels Katheter bzw. Schlauch

  • Einlauf

  • Physikalische Maßnahmen

  • Drainagen überprüfen und versorgen

  • Injektionen

  • Verabreichen ärztlich verordneter Sondennahrung

  • Absaugen

  • und weitere Dienstleistungen

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Pflege

Unter häusliche Pflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) fasst man pflegerische Maßnahmen zusammen die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 in Anspruch nehmen können. Diese Leistungen werden in Gruppen zusammengefasst und werden auch „Sachleistungen“ genannt und umfassen:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
    Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung, Vorbeugung von gesundheitlichen Komplikationen (Prophylaxen) und Ernährung

  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen 
    Begleitung, Beschäftigung, Beaufsichtigung

  • Hilfen bei der Haushaltsführung
    Wohnungsreinigung, Abwasch, Einkauf, Kochen, Nahrungszubereitung

Alle Leistungen können durch den Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen je nach Bedarf frei gewählt werden und ermöglichen eine individuelle Unterstützung.

Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen sind Leistungen die ergänzend für unsere Klienten zur Verfügung stehen. Sie sollen den Alltag entlasten und dazu beitragen die Selbstständigkeit der Klienten längst möglich beizubehalten.

Betreuungsmaßnahmen
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